Abgrenzungen und Rechtsnatur
Abgrenzungen
Vertragliche Haftung
= Haftung nach der Sondernorm von OR 321e und nach den Regeln über die vertragliche Haftung von OR 97 ff.
Ausservertragliche Haftung
= Haftung nach den Regeln der unerlaubten Handlung von OR 41 ff.
Haftung bei besonderen Arbeitsverhältnissen
= Haftungsbestimmungen für Seeleute und für Heimarbeiter
Rechtsnatur
Arbeitnehmerhaftung ist ein vertraglicher Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen.







