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Schaden

Die Arbeitnehmerhaftung setzt sodann voraus, dass dem Arbeitgeber Schaden entstanden ist.

Hinsichtlich des Schadenquantitativs ist zu bemerken:

  • Differenz des Vermögensstandes vor und nach dem schädigenden Ereignis
    • Schaden und entgangener Gewinn
    • Haftung für unmittelbaren oder auch mittelbaren Schaden
  • Ausnahmen (kein Schaden):
    • Arbeitgeber hat Schadensrisiken versichert
    • Vorbehalte:
      • Regress des Versicherers
      • Bonusverlust bzw. allf. Malus

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