Voraussetzung für eine Haftung des Arbeitnehmers ist eine Vertragsverletzung.
Eine Vertragsverletzung durch den Arbeitnehmer kann bestehen in:
- Nichterfüllung
- Nichterbringen der Arbeitsleistung
- Schlechterfüllung
- Verletzung der Sorgfaltspflicht
- Verletzung der Treuepflicht
- Verletzung der Befolgungspflicht.
Neben einer Vertragsverletzung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Arbeitnehmerhaftung zur Anwendung kommt:
- Arbeitnehmerverschulden
- Schaden
- Adäquater Kausalzusammenhang