Die Arbeitnehmerhaftung erfordert schliesslich einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen:
- Sorgfaltspflichtverletzung und
- Schadenseintritt.
Nach der allgemeinen Erfahrung des Lebens und nach dem normalen Lauf der Dinge muss die Sorgfaltspflichtverletzung den Schadenseintritt bewirken oder begünstigen.
Ohne Kausalzusammenhang entsteht auch keine Haftung.